Seitenbereiche

Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

OK

Senioren

STEUERERKLÄRUNG FÜR RENTNER

► GANZ EINFACH MIT unserem Seniorenberater FÜR RENTNER

Wir beantworten Ihnen hier alle wichtigen Fragen rund um die Steuererklärung für Rentner. Bedingt durch die neuen Gesetze zur Rentenbesteuerung, erreichen unsere Kanzlei immer wieder besorgte Anrufe von Ruheständlern und Personen, die Renten beziehen; denn sie werden plötzlich vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung für Rentner aufgefordert. Oft wissen Sie nicht warum und was zu tun ist.

Mehr über die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung als Rentner und Informationen zu unseren Dienstleistungen finden Sie weiter unten bei „die häufigsten Fragen zur Steuererklärung für Rentner“.

Gerne können Sie sich bei Fragen zur Steuererklärung für Rentner auch direkt an unsere Kanzlei wenden.

 

DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN ZUR STEUERERKLÄRUNG FÜR RENTNER

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Die Steuerpflicht betrifft vor allem Bezieher höherer Renten. Wenn Sie eine kleine bis mittlere Rente erhalten, werden Sie auch in Zukunft keine Steuern zahlen und daher auch keine Steuererklärung für Rentner abgeben müssen.

Grundsätzlich muss nur ein bestimmter Anteil der Rentenzahlungen, die Sie erhalten, versteuert werden. Wie hoch dieser Anteil der Rente ist, hängt von dem Jahr ab, in dem Sie erstmalig die Rente bezogen haben. So beträgt der steuerpflichtige Anteil bei Renteneintritt im Jahr 2005 noch 50 %. Dieser Anteil erhöht sich für jedes Jahr des erstmaligen Rentenbezugs um 2 % und beläuft sich im Jahr 2020 schon auf 80 %.

Davon abhängig ist auch die Frage, ob überhaupt eine Steuererklärung abgegeben werden muss. Dies ist dann der Fall, wenn das steuerpflichtige Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Dieser beträgt bei Ledigen 9.168 Euro für das Jahr 2019 und bei Zusammenveranlagten Eheleuten 18.336 Euro. Für das Jahr 2020 liegt der Grundfreibetrag bei 9.408 Euro bzw. 18.816 Euro.

Sofern das Finanzamt nach Überprüfung der Daten der Rentenbezugsmitteilungen und gegebenenfalls weiterer vorliegender Erkenntnisse eine Abgabepflicht feststellt, erhalten Sie eine Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung. Dann muss Ihre Einkommensteuererklärung innerhalb der gesetzten Frist beim Finanzamt eingereicht werden.

 

Muss ich automatisch Steuern zahlen, wenn ich als Rentner eine Einkommenssteuererklärung abgebe?

Diese Frage beantworten wir gerne mit „Nein“. Die Pflicht zur Abgabe bedeutet noch lange nicht, dass tatsächlich auch Steuern gezahlt werden müssen. Es kann durch die Abgabe der Steuererklärung oft sogar zu Erstattungen kommen, sofern Anrechnungssteuern (zB. Quellen-, Kapitalsteuern) bezahlt wurden.

 

Bis wann muss ich als Rentner meine Einkommensteuererklärung abgeben?

Wenn Sie zur Abgabe der Einkommensteuer verpflichtet sind, muss diese grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt vorliegen. Sofern Sie vom Finanzamt direkt durch ein Schreiben zur Abgabe aufgefordert worden sind, sollten Sie dies innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist erledigen.

Unser Tipp: Wenn Sie unsere Dienstleistungen für Rentner nutzen und eine Vollmacht bei uns hinterlegt ist, dass wir Sie steuerlich vertreten, genießen Sie einen zeitlichen Vorteil. Denn dann können Sie sich deutlich länger Zeit lassen, um alle Unterlagen zusammenzustellen und unserer Kanzlei zur Bearbeitung übergeben. Die letzte Abgabefrist ist im Falle einer steuerlichen Betreuung dann der 28. Februar des übernächsten Jahres, ausgehend vom Steuerjahr. Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die restlichen Aufgaben rund um die Steuererklärung inklusive der Überprüfung des Steuerbescheids und gegebenenfalls eines Einspruchsverfahrens. Bitte denken Sie aber daran, auch wir benötigen Zeit für die Bearbeitung, vereinbaren Sie daher bitte rechtzeitig einen Beratungstermin.

 

Was passiert, wenn ich als Rentner keine Steuererklärung abgebe, obwohl ich verpflichtet bin?

Unser Tipp: Reichen Sie die Formulare besser fristgerecht ein. Denn wer es als steuerpflichtiger Rentner versäumt, eine Steuererklärung abzugeben, riskiert ebenso wie die lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer zum Teil erhebliche Verspätungszuschläge. Auch kann es passieren, dass je nach Höhe der Nachzahlung unter Umständen auch die Stelle für Bußgeld- und Steuerstrafsachen eingeschaltet wird.

 

Kann das Finanzamt rückwirkend eine Abgabe von Rentnern verlangen?

Neben der Erstellung der angeforderten Steuererklärung wird durch das Finanzamt ebenfalls geprüft, ob sich auch für die letzten Jahre eine Steuerpflicht ergibt. Sollte dies der Fall oder nach der Einschätzung des Finanzamts möglich sein, müssen rückwirkend auch für diese Jahre Steuererklärungen erstellt werden.

Unser Tipp: Zur Vermeidung von Nachteilen geben Sie bitte unbedingt alle erforderlichen Steuererklärungen der entsprechenden Jahre rechtzeitig ab. Formularende

Hier beantworten wir noch ein paar wichtige Fragen rund um die Belege, Dokumente und Unterlagen zur Lohnsteuer und der Steuererklärung.

 

Welche Belege sind für die Steuererklärung wichtig und muss ich zur Beratung mitbringen?

Sofern Sie sich erstmalig beraten lassen, sind die grundlegenden Daten, die man im Regelfall nicht auswendig weiß, wie z. B. die Steuernummer und die Steueridentifikationsnummer, vorzulegen. Dies kann am einfachsten mithilfe eines Einkommensteuerbescheides aus den Vorjahren geschehen.

Alle weiteren wichtigen Daten und Belege können Sie unseren Steuer-Checklisten entnehmen.

 

Was tun, wenn ich mir bei bestimmten Unterlagen für die Steuererklärung nicht sicher bin?

Fragen Sie im Zweifelsfall immer in unserer Kanzlei nach, ob bestimmte Belege für Ihre Steuererklärung relevant sind. Unsere Steuerexperten können am besten beurteilen, welche Unterlagen sonst noch in Betracht kommen, so dass Sie die Steuererstattung auch tatsächlich erhalten, die Ihnen zusteht oder dass die Steuernachzahlung so gering wie möglich ausfällt.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.