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Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

OK

Testamentsvollstreckung

Eine fachkundige Beratung bei der Planung der Unternehmensnachfolge macht es möglich, den nächsten Generationen eine solide Basis für ein erfolgreiches Weiterführen des Unternehmens zur Verfügung zu stellen. Mit unseren Spezialisten gelingt ein erfolgreicher Generationenwechsel ohne Streitigkeiten und in Ihrem Sinne. Auf Wunsch stehen wir im Erbfall als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.  

Generationen erfolgreich verbinden

Je früher man die Nachfolge regelt, umso besser können Generationen verbunden und Streitigkeiten vermieden werden. Wir beraten und begleiten Sie gerne in diesem Prozess. Unsere Experten verfügen über jahrelange Erfahrung in der Generationennachfolge. Mit Sorgfalt und Umsicht planen wir mit Ihnen alles rund um Ihre Nachfolge und Ihr Erbe.

Wann ist eine Testamentsvollstreckung anzuraten?

Es gibt Situationen, bei denen eine Testamentsvollstreckung anzuraten ist, wie z. B. im Fall von minderjährigen Erben oder bei zu erwartenden Auseinandersetzungen auf Grund der Erbregelung. Sprechen Sie mit uns über Ihre Fragen und Anliegen in Sachen Nachfolgegestaltung. Wir beraten Sie gerne.

Unser Leistungsangebot

  • Beratung bei der Nachfolgegestaltung
  • Planung des Generationenwechsels
  • Gestaltung der Vermögensnachfolge
  • Testamentsvollstreckung
  • steueroptimale Planung Unternehmensübergabe und -nachfolge
  • Berechnung der voraussichtlichen Schenkungsteuer- oder Erbschaftsteuerbelastung
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