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Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

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Absetzbarkeit des Arbeitszimmers während der Corona-Krise

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Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn für diese spezielle betriebliche oder berufliche Tätigkeit, welche in dem Arbeitszimmer verrichtet wird, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ist dies der Fall, können im Jahr maximal € 1.250,00 als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ein Vollabzug aller Kosten ist nur dann möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Ob eine durch die Corona-Krise hervorgerufene vorübergehende unfreiwillige Homeoffice-Tätigkeit dazu führt, ist fallweise zu prüfen. In jedem Fall aber ist für die Zeit, in der der Arbeitnehmer zu Hause arbeiten muss, ein Werbungskostenabzug von bis zu € 1.250,00 möglich. Nach BMF-Schreiben vom 6.10.2017 (BStBl 2017 I S. 1320, Rz. 22) kann der Höchstbetrag auch bei nicht ganzjähriger Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers in voller Höhe abgezogen werden.

Definition eines Arbeitszimmers

Der Werbungskostenabzug setzt aber voraus, dass der Arbeitnehmer in seiner häuslichen Wohnung über ein abgeschlossenes Arbeitszimmer verfügt. An dieser Hürde dürfte in vielen Fällen der Werbungskostenabzug scheitern. Denn richten sich Betroffene im Wohnzimmer lediglich vorübergehend eine Arbeitsecke ein, stellt diese Arbeitsecke kein Arbeitszimmer dar. Für ein solches müsste der Steuerpflichtige schon einen leer stehenden Raum oder einen bisher privat genutzten Raum neu einrichten. Lässt sich ein abgeschlossener Raum vorübergehend zum Arbeitszimmer einrichten, ist der Wohnraumwechsel entsprechend zu dokumentieren.

Stand: 23. April 2020

Bild: rcx - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Als Steuerberater in Lottstetten (Baden-Württemberg) verstehen wir uns als Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen (zb.: Senioren). Dabei unterstützen wir insbesondere Grenzgänger Deutschland/Schweiz und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen Steuern, Unternehmensgründung und Finanzen zur Seite. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie via Online-Formular ein unverbindliches Erstgespräch!

Rehm Steuerberatungsgesellschaft mbH
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