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Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

OK

Finanzkonten-Datenaustausch 2021

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Zwischenstaatlicher Austausch von Finanzinformationen

Seit 2017 tauschen rund 100 Staaten Informationen über Anlagekonten und Depots von Kontoinhabern aus, die ihren Wohnsitz im jeweils anderen Staat haben. Der Informationsaustausch erfolgt regelmäßig zum 30.9. eines Jahres. Gemeldet werden die Jahresschlussdaten des Vorjahres. Am 30.9.2021 erfolgt also die Mitteilung von Kontosalden zum 31.12.2020. Der Informationsaustausch ist im deutschen Steuerrecht im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) geregelt.

Vorläufige Staatenliste 2021

Am automatischen Informationsaustausch 2021 nehmen alle EU-Staaten sowie Drittstaaten, die mit der Europäischen Union eine Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch oder mit Deutschland ein entsprechendes Abkommen geschlossen haben, teil. Das BMF veröffentlicht alljährlich eine vorläufige Staatenliste. Die in 2021 voraussichtlich teilnehmenden Staaten sind im BMF-Schreiben vom 11.2.2021 (IV B 6 - S 1315/19/10030:032) aufgelistet.

Türkei dabei

Auf der vorläufigen Staatenliste 2021 finden sich 109 Staaten, unter anderem auch die Türkei. Die jeweils aktuelle Fassung steht auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) unter www.bzst.bund.de zum Abruf bereit.

Stand: 29. März 2021

Bild: Funtap - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Als Steuerberater in Lottstetten (Baden-Württemberg) verstehen wir uns als Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen (zb.: Senioren). Dabei unterstützen wir insbesondere Grenzgänger Deutschland/Schweiz und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen Steuern, Unternehmensgründung und Finanzen zur Seite. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie via Online-Formular ein unverbindliches Erstgespräch!

Rehm Steuerberatungsgesellschaft mbH
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