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Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

OK

Neue gestaltete Vordrucke für die Einkommensteuererklärung 2023

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Einkommensteuererklärung

Alljährlich werden die Formulare für die Jahres-Einkommensteuererklärungen neu gestaltet und erweitert bzw. an Gesetzesänderungen angepasst. Für 2023 sind zusätzlich neue Vordrucke hinzugekommen. Allgemein sind die Vordrucke länger und umfangreicher geworden. Die Anlage „Energetische Maßnahmen“ umfasst für 2023 ganze drei Seiten, die Anlage „Kind“ vier Seiten und die Anlage „Vorsorgeaufwand“ drei Seiten. Die Formulare, welche im Übrigen nur noch für Privatpersonen oder Härtefälle in Papierform ausgegeben werden, orientieren sich an den neuen elektronischen Datensätzen.

Neue Anlage N-Doppelte Haushaltsführung

Neu ist die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung. Bei Zusammenveranlagung hat jede Ehegattin bzw. jeder Ehegatte ein eigenes Formular auszufüllen und abzugeben. In dem doppelseitigen Formular werden u. a. folgende Angaben gefordert: Angaben zum beruflichen Anlass für die doppelte Haushaltsführung (Angabe des Grundes), Angaben zum eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt bzw. Angaben über den ausländischen Staat bei einer Zweitwohnung im Ausland. Unter dem Abschnitt „Fahrtkosten“ (Zeilen 13 ff) sind Angaben über die gefahrenen Kilometer der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte und der Fahrt zum eigenen Hausstand einzutragen. Geltend gemacht werden können außerdem die Unterkunftskosten sowie die Mehraufwendungen für die Verpflegung für den ersten Dreimonatszeitraum.

Neue Anlagen V

Unter den Anlagen V sind neu die Anlagen V „Sonstige“ sowie die „V-FeWo“. Die zweiseitige Anlage V-FeWo dient der Erklärung von Einkünften aus kurzfristigen Vermietungen (nicht mehr als sechs Monate) sowie aus der Vermietung von bis zu vier Ferienwohnungen. Die Finanzverwaltung verlangt auf den Vordrucken u. a. Angaben über die beauftragte Vermittlerin bzw. den beauftragten Vermittler oder Angaben, ob sich die Ferienwohnung im eigengenutzten Haus oder in unmittelbarer Nähe zur selbst genutzten Wohnung befindet. Die Anlage V „Sonstige“ dient der Erklärung von Einkünften aus gesonderten Feststellungen (aus Grundstücksgemeinschaften), aus Untervermietung, aus der Verpachtung unbebauter Grundstücke oder Sachinbegriffen oder aus Rechteüberlassung.

Stand: 27. März 2024

Bild: NINENII - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Als Steuerberater in Lottstetten (Baden-Württemberg) verstehen wir uns als Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen (zb.: Senioren). Dabei unterstützen wir insbesondere Grenzgänger Deutschland/Schweiz und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen Steuern, Unternehmensgründung und Finanzen zur Seite. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie via Online-Formular ein unverbindliches Erstgespräch!

Rehm Steuerberatungsgesellschaft mbH
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