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Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

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Umsatzsteuer-Überweisung ans Finanzamt

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Problemstellung

An das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuern führen regelmäßig zu Betriebsausgaben. Die Finanzverwaltung rechnete bislang die im Januar des Folgejahres für Dezember des Vorjahres abgeführte Umsatzsteuer stets den Betriebsausgaben des Folgejahres zu, wenn die Zahlung oder Abbuchung nach dem 10.1. erfolgt bzw. sich die Fälligkeit der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung wegen eines Feiertags auf den 11. oder 12.1. verschiebt.

BFH-Urteil

Der Bundesfinanzhof (BFH) widersprach im Urteil vom 27.6.2018 (Az. X R 44/16) der Finanzamt-Auffassung. Nach Ansicht des BFH ist eine Umsatzsteuervorauszahlung, sofern sie innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt wird, stets im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abziehbar. Ob der 10. Januar des Folgejahres ein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, ist unbedeutend.

Fazit

Soll die für Dezember 2019 abzuführende Umsatzsteuer noch im Dezember als Betriebsausgabe verbucht werden, muss die Zahlung spätestens bis einschließlich 10.1.2020 erfolgt sein.

Stand: 27. November 2019

Bild: momius - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Als Steuerberater in Lottstetten (Baden-Württemberg) verstehen wir uns als Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen (zb.: Senioren). Dabei unterstützen wir insbesondere Grenzgänger Deutschland/Schweiz und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen Steuern, Unternehmensgründung und Finanzen zur Seite. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie via Online-Formular ein unverbindliches Erstgespräch!

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