Seitenbereiche

Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

OK

Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften

/news_mandanten/

Depotübergreifende Verlustverrechnung

Kapitalanleger, die mehrere Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken unterhalten, egal ob sich diese Depots im Inland oder im Ausland befinden, sollten stets zum Jahresende prüfen, ob in einem der Depots Verluste erwirtschaftet worden sind. Sind beispielsweise im Depot 1 bei der Bank 1 Verluste aus Kapitalanlagen entstanden, in dem Depot 2 bei der Bank 2 hingegen Erträge und hat die Bank 2 demzufolge Abgeltungsteuer abgezogen, sollte von der Bank 1 über die nicht ausgeglichenen Verluste eine Bescheinigung eingeholt werden.

Verlustbescheinigung

Damit die Verluste aus Depot 1 in der Steuererklärung mit den Gewinnen aus Depot 2 nach den gesetzlichen Regelungen über die Verlustverrechnung ausgeglichen werden können, muss der Kapitalanleger bis spätestens 15. Dezember eines Jahres bei der betreffenden Depotbank eine Verlustbescheinigung beantragen. Die nach amtlichem Muster erstellte Verlustbescheinigung kann der Anleger seiner Anlage KAP beifügen. Die Verluste aus Depot 1 verrechnet das Finanzamt dann mit Gewinnen aus dem Depot 2 und erstattet zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurück bzw. verrechnet diese mit der übrigen Steuerschuld.

Verlustverrechnung

Bezüglich der Verlustverrechnung gilt allerdings der Grundsatz, dass Verluste aus Aktienveräußerungen nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden können. Eine Verrechnung von Verlusten aus Aktienveräußerungen mit sonstigen Kapitaleinkünften wie Zinsen oder Dividenden ist nicht möglich.

Stand: 27. November 2019

Bild: PaTrixs - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Als Steuerberater in Lottstetten (Baden-Württemberg) verstehen wir uns als Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen (zb.: Senioren). Dabei unterstützen wir insbesondere Grenzgänger Deutschland/Schweiz und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen Steuern, Unternehmensgründung und Finanzen zur Seite. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie via Online-Formular ein unverbindliches Erstgespräch!

Rehm Steuerberatungsgesellschaft mbH
Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.