Seitenbereiche

Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

OK

Weihnachtsgeld von der GmbH

/news_mandanten/

Beherrschender GmbH-Gesellschafter

Gesellschafter mit einer Beteiligung von mehr als 50 % gelten steuerlich als „beherrschende“ Gesellschafter. Liegen besondere Umstände vor, die eine Beherrschung der Gesellschaft begründen, reicht auch ein Beteiligungsverhältnis von unter 50 %. Im Regelfall ist der beherrschende Gesellschafter auch Geschäftsführer.

Klare und eindeutige Vereinbarung

Eine wesentliche Bedingung für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen der GmbH und einem beherrschenden Gesellschafter (-Geschäftsführer) ist, dass diese im Vorhinein klar und eindeutig getroffen sein müssen (H 8.5 der Körperschaftsteuer-Richtlinien KStR). Im Vorhinein heißt bei Vergütungen, die das gesamte Jahr betreffen, dass die Vereinbarung bereits vor Jahresbeginn erfolgen muss.

Weihnachtsgeld

Viele beherrschende Gesellschafter bzw. Geschäftsführer tappen in die Steuerfalle, wenn sie mit der GmbH im Oktober ein Weihnachtsgeld vereinbaren und sich dieses dann im Dezember desselben Jahres auszahlen lassen. Ein im Dezember 2019 auszuzahlendes Weihnachtsgeld hätte hingegen schon im Dezember 2018 vereinbart werden müssen, wenn es steuerlich als solches anerkannt werden soll. Ist dies nicht der Fall, führt eine Weihnachtsgeldauszahlung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Stand: 27. November 2019

Bild: Yalana - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Als Steuerberater in Lottstetten (Baden-Württemberg) verstehen wir uns als Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen (zb.: Senioren). Dabei unterstützen wir insbesondere Grenzgänger Deutschland/Schweiz und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen Steuern, Unternehmensgründung und Finanzen zur Seite. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie via Online-Formular ein unverbindliches Erstgespräch!

Rehm Steuerberatungsgesellschaft mbH
Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.