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Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

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Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung

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Zweite Säule

Die betriebliche Altersversorgung (BAV) stellt die zweite Säule der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Die BAV basiert auf dem „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (Betriebsrentengesetz BetrAVG). Die Begründung eines betrieblichen Altersversorgungsanspruchs ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Eine Verpflichtung kann sich allerdings aus einem Tarifvertrag ergeben (§ 1 Abs. 2 Nr. 2a Betr- AVG). Außerdem hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, sofern dieser die Beitragszahlungen aus eigenen Mitteln (aus Entgeltumwandlung) finanziert.

Versorgungszusage

Eine Versorgungszusage des Arbeitgebers begründet sich im Regelfall aus dem Arbeitsvertrag (Einzelzusage) oder kollektiv über Betriebsvereinbarungen oder einem Tarifvertrag.

Durchführungswege der BAV

Insgesamt gibt es fünf Arten zum Aufbau bzw. zur Finanzierung einer Anwartschaft zur BAV: zwei interne Durchführungswege wie die unmittelbare Versorgungszusage durch den Arbeitgeber oder die Unterstützungskasse sowie drei externe Durchführungswege wie Direktversicherung oder Pensionskasse bzw. der Pensionsfonds.

Nachgelagerte Besteuerung

Beitragszahlungen durch den Arbeitgeber stellen zwar grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Die Zahlungen sind allerdings steuerfrei, soweit die Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren erhoben werden und 8 % der Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung (2022: 8 % aus € 7.050,00 = € 564,00) nicht übersteigen (§ 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz-EStG). Im Fall der Finanzierung der BAV-Beiträge durch Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer eine steuerliche Förderung durch Sonderausgabenabzug erreichen (§ 10a EStG, § 1a Abs. 3 BetrAVG). Leistungen aus der BAV unterliegen im Zeitpunkt der Auszahlung in vollem Umfang der Einkommensteuer, sofern die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei waren bzw. ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht worden ist (sogenannte nachgelagerte Besteuerung).

Sozialversicherung

Beitragszahlungen des Arbeitgebers zur BAV sind sozialversicherungsfrei in Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Dies gilt auch für aus Entgeltumwandlung finanzierte Beiträge (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV).

Stand: 27. Oktober 2021

Bild: ©vegefox.com/stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Als Steuerberater in Lottstetten (Baden-Württemberg) verstehen wir uns als Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen (zb.: Senioren). Dabei unterstützen wir insbesondere Grenzgänger Deutschland/Schweiz und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen Steuern, Unternehmensgründung und Finanzen zur Seite. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie via Online-Formular ein unverbindliches Erstgespräch!

Rehm Steuerberatungsgesellschaft mbH
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