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Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

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Steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer bis Jahresende möglich

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Inflationsausgleich

Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (vom 19.10.2022, BGBl. I S. 1743) wurde Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit eröffnet, allen Beschäftigten zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen. Voraussetzung ist, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird und € 3.000,00 nicht überschreitet. Die Möglichkeit der steuerfreien Auszahlung dieser Prämie endet am 31.12.2024.

Wichtig ist, dass die Prämie bis zu diesem Stichtag dem Konto der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers gutgeschrieben ist. Es reicht nicht aus, die Prämie mit der Lohn-/Gehaltsabrechnung für Dezember 2024 im Januar 2025 auszuzahlen.

Überstundenvergütung

Die Finanzverwaltung lässt die Auszahlung dieser Prämie unter bestimmten Voraussetzungen auch zum Überstundenausgleich zu. Dies gilt insoweit, als Überstunden nicht regelmäßig bezahlt werden oder ihre Auszahlung nicht vertraglich vereinbart ist. Denn bei vereinbarter Überstundenvergütung wird die Inflationsausgleichsprämie nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber geleistet.

Teilzahlungen

Die Inflationsausgleichsprämie kann auch in mehreren Teiltranchen ausgezahlt werden. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen bei unterschiedlichen Arbeitgebern kann die Prämie auch mehrfach steuerfrei gewährt werden.

Stand: 26. November 2024

Bild: Racamani - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Als Steuerberater in Lottstetten (Baden-Württemberg) verstehen wir uns als Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen (zb.: Senioren). Dabei unterstützen wir insbesondere Grenzgänger Deutschland/Schweiz und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen Steuern, Unternehmensgründung und Finanzen zur Seite. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie via Online-Formular ein unverbindliches Erstgespräch!

Rehm Steuerberatungsgesellschaft mbH
© Butch - stock.adobe.com
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