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Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

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Arbeitgeberpflichten zur bAV in 2022

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Sozialabgaben

Verzichtet ein Arbeitnehmer auf Teile seines Bruttogehalts für Zwecke der Beitragszahlung zur betrieblichen Altersversorgung (bAV), spart sich auch der Arbeitgeber Sozialabgaben. Diese Ersparnis können Arbeitgeber ab 2022 nicht mehr für sich verbuchen.

Allgemeine Zuschusspflicht

Ab 2022 müssen Arbeitgeber für alle bestehenden bAV-Verträge einen Zuschuss von 15 % zahlen. Ausgenommen sind nur Unterstützungskassen und Direktzusagen, etwa eine Pensionszusage direkt von der eigenen GmbH. Die Zuschusspflicht des Arbeitgebers kann zur Reduzierung der Gehaltsumwandlung beim Arbeitnehmer unter der Annahme gleichbleibender Beträge genutzt werden.

Ausnahmen

Die Zuschusspflicht gilt für Arbeitgeber nur insoweit, als auch tatsächliche Sozialabgaben gespart werden. Hat ein Mitarbeiter mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze einen bAV Vertrag laufen, spart der Arbeitgeber im Regelfall gar keine Sozialabgaben, da sich der Beitrag durch den Gehaltsverzicht im Regelfall nicht vermindert. Dann muss auch kein Zuschuss geleistet werden.

Stand: 26. Januar 2022

Bild: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Als Steuerberater in Lottstetten (Baden-Württemberg) verstehen wir uns als Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen (zb.: Senioren). Dabei unterstützen wir insbesondere Grenzgänger Deutschland/Schweiz und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen Steuern, Unternehmensgründung und Finanzen zur Seite. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie via Online-Formular ein unverbindliches Erstgespräch!

Rehm Steuerberatungsgesellschaft mbH
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