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Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

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Pauschalierte Betriebsausgaben 2023

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Betriebsausgabenpauschalen

Steuerpflichtige mit hauptberuflich selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit oder mit wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit oder nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit können bei der Ermittlung ihrer Einkünfte anstelle ihrer tatsächlichen Betriebsausgaben Pauschsätze ansetzen. Die Pauschalen können auch dann angesetzt werden, wenn die tatsächlichen Betriebsausgaben niedriger sind.

Neue Sätze ab 2023

Mit Schreiben vom 6.4.2023 (IV C 6 - S 2246/20/10002 :001) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Pauschsätze aufgrund des gestiegenen Preisniveaus zum 1.1.2023 nach oben angepasst. Im Einzelnen gelten für 2023 folgende Pauschbeträge: Für die genannten hauptberuflichen schriftstellerischen oder journalistischen Tätigkeiten können 30 % der Betriebseinnahmen aus diesen Tätigkeiten, höchstens € 3.600,00 (bisher € 2.455,00) jährlich angesetzt werden. Für die genannten Nebentätigkeiten (auch Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit) können 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens € 900,00 (bisher € 614,00) von den Einkünften abgezogen werden. Der pauschale Betriebsausgabenabzug gilt nicht für steuerfreie nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher usw. (§ 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz/EStG). Der Höchstbetrag von € 900,00 umfasst dabei alle Nebentätigkeiten, die unter die Vereinfachungsregelung fallen.

Stand: 29. Mai 2023

Bild: CrazyCloud - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Als Steuerberater in Lottstetten (Baden-Württemberg) verstehen wir uns als Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen (zb.: Senioren). Dabei unterstützen wir insbesondere Grenzgänger Deutschland/Schweiz und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen Steuern, Unternehmensgründung und Finanzen zur Seite. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie via Online-Formular ein unverbindliches Erstgespräch!

Rehm Steuerberatungsgesellschaft mbH
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