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Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

OK

Lohnsteuerklassen für EU Ausländer

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Wohnsitz im EU-Ausland

Werden Mitarbeiter beschäftigt, die ihren Wohnsitz im übrigen EU-Raum haben, gelten bei der Lohnsteuerabrechnung folgende Besonderheiten:

Kinderfreibeträge

Kinderfreibeträge sind bei Mitarbeitern vollumfänglich zu berücksichtigen, wenn sie ihren Wohnsitz im EU-Ausland haben und der andere Elternteil in Deutschland nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Für 2020 beträgt der halbe Kinderfreibetrag € 2.586,00 jährlich (€ 215,50 monatlich) und der ganze Kinderfreibetrag € 5.172,00 jährlich bzw. € 431,00 monatlich.

Lohnsteuerklasse III

Normalerweise ist für die Steuerklasse III Voraussetzung, dass beide Ehegatten im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Zusammenveranlagung gewählt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen aber ist die Steuerklasse III auf Antrag auch möglich, wenn der andere Ehegatte im EU-Ausland lebt. Dem ausländischen Arbeitnehmer ist beim Lohnabzug die Steuerklasse III zu gewähren, wenn 90 % des Ehegatteneinkommens in Deutschland erzielt werden (relative Wesentlichkeitsgrenze) oder das Einkommen des anderen Ehegatten im EU-Ausland den bei zusammen veranlagten Ehegatten geltenden doppelten Grundfreibetrag (2020: € 18.816,00) nicht übersteigt (absolute Wesentlichkeitsgrenze). Der Mitarbeiter kann in diesem Fall bei seiner deutschen Einkommensteuererklärung die Zusammenveranlagung wählen. Dies, obwohl der andere Ehegatte nicht in Deutschland lebt (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 3 Einkommensteuergesetz/EStG).

Stand: 25. Februar 2020

Bild: Studio Romantic - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Als Steuerberater in Lottstetten (Baden-Württemberg) verstehen wir uns als Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen (zb.: Senioren). Dabei unterstützen wir insbesondere Grenzgänger Deutschland/Schweiz und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen Steuern, Unternehmensgründung und Finanzen zur Seite. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie via Online-Formular ein unverbindliches Erstgespräch!

Rehm Steuerberatungsgesellschaft mbH
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