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Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

OK

Zuführung von Kapitalrücklagen in die GmbH

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Kapitalzuführung

GmbH-Anteilseigner, die „ihrer“ GmbH Eigenkapital zur Verfügung stellen wollen, können dies entweder durch Erhöhung des Stammkapitals (hierzu ist der Gang zum Notar notwendig) oder aber formlos durch Überweisung einer Einlage in die Kapitalrücklage vornehmen.

Steuerliches Einlagekonto

Einzahlungen in die Kapitalrücklage sind als Zuführung zum steuerlichen Einlagekonto i.S.d. § 27 Körperschaftsteuergesetz/KStG zu buchen. Die Einzahlung kann nicht als Werbungskosten bzw. Betriebsausgabe geltend gemacht werden, ist dafür aber bei Rückzahlung steuerneutral. Dies gilt allerdings nur, wenn die Einlagen gesondert festgestellt worden sind (§ 27 Abs. 2 KStG). Wurde das versäumt, sind die Rückzahlungen steuerpflichtig.

Ausschüttung der Einlagen unter dem Gewinn

Soll die Kapitalrücklage dem Anteilseigner wieder (steuerfrei) zurückgeführt werden, geht das nur, wenn vorher der ganze Gewinn ausgeschüttet und versteuert worden ist.

Schenkungsteuer

Darüber hinaus ist bei einer Kapitalrücklagenzufuhr der Schenkungsteueraspekt zu beachten. § 7 Abs. 8 des Erbschaftsteuergesetzes/ErbStG fingiert jegliche „Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person oder Stiftung (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Person (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt“, als steuerpflichtige Schenkung.

Stand: 24. Februar 2021

Bild: vizafoto - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Als Steuerberater in Lottstetten (Baden-Württemberg) verstehen wir uns als Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen (zb.: Senioren). Dabei unterstützen wir insbesondere Grenzgänger Deutschland/Schweiz und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen Steuern, Unternehmensgründung und Finanzen zur Seite. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie via Online-Formular ein unverbindliches Erstgespräch!

Rehm Steuerberatungsgesellschaft mbH
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