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Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

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Dienstwagenüberlassung an Grenzpendler

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Umsatzsteuer auf die private Kfz-Überlassung

Die unentgeltliche Überlassung eines Firmenwagens kostet neben der Lohnsteuer auch Umsatzsteuer. So steckt in dem Ein-Prozent-Wert vom Bruttolistenpreis, den der Arbeitnehmer für die private Nutzung versteuern muss, auch Umsatzsteuer, die der Arbeitgeber an das Finanzamt abführen muss.

EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung vom 21.1.2021 (RS C 288/19) geurteilt, dass der für die Umsatzsteuer maßgebliche Ort der Leistung bei einer unentgeltlichen Kfz-Überlassung an einen Mitarbeiter am Sitz des Unternehmens (Ort des Arbeitgebers) liegt. Diese Entscheidung ist für deutsche Unternehmen, die an Grenzpendler ein betriebliches Kfz zur privaten Nutzung überlassen, zu beachten. Denn liegt der Ort der Leistung im Inland, entfällt eine Registrierung im Wohnsitzstaat des Grenzpendlers.

Firmenwagenüberlassung nicht entgeltlich

Die deutsche Finanzverwaltung war bislang der Auffassung, dass eine Firmenwagenüberlassung entgeltlich ist, da der Arbeitnehmer für das Unternehmen arbeitet. Nach Ansicht des EuGH liegt eine entgeltliche Überlassung aber nur dann vor, wenn der Mitarbeiter tatsächlich etwas für das Auto bezahlt (z. B. Gehaltsverzicht oder Zuzahlung).

Stand: 28. Oktober 2021

Bild: ©Minerva Studio/stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Als Steuerberater in Lottstetten (Baden-Württemberg) verstehen wir uns als Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen (zb.: Senioren). Dabei unterstützen wir insbesondere Grenzgänger Deutschland/Schweiz und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen Steuern, Unternehmensgründung und Finanzen zur Seite. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie via Online-Formular ein unverbindliches Erstgespräch!

Rehm Steuerberatungsgesellschaft mbH
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