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Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

OK

Musterklagen gegen neue Grundsteuer

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Grundsteuer 2025

Ab dem nächsten Jahr wird die Grundsteuer aus den nach der neuen Grundbesitzbewertung ermittelten Bemessungsgrundlage (Grundstückswerten) berechnet und erhoben. Anlass für die Grundsteuerreform bildete das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018 (1 BvL 11/14). Die obersten Verfassungsrichter erklärten die bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundvermögen auf Basis von Grundbesitzwerten aus 1964 als mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz GG) unvereinbar.

Musterklagen

Anders als bei der Grundbesitzwertermittlung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem sechsten Abschnitt des Bewertungsgesetzes sehen die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer nach dem siebten Abschnitt des Bewertungsgesetzes keine Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren Grundbesitzwertes mittels eines Sachverständigengutachtens vor. Hiergegen richtet sich aktuell eine erste Musterklage eines betroffenen Besitzers von vermieteten Eigentumswohnungen in Ostdeutschland (Chemnitz), die vom Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) sowie Haus & Grund Deutschland unterstützt wird.

Weitere Musterklagen

Der Bund der Steuerzahler unterstützt darüber hinaus mehrere Klagen aus anderen Bundesländern, die das Bundesmodell als Bewertungsmodell anwenden. Eine aktuelle Übersicht finden Betroffene auf der Homepage des Steuerzahlerbundes (www.steuerzahler.de).

Stand: 25. September 2024

Bild: Antony Weerut - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Als Steuerberater in Lottstetten (Baden-Württemberg) verstehen wir uns als Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen (zb.: Senioren). Dabei unterstützen wir insbesondere Grenzgänger Deutschland/Schweiz und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen Steuern, Unternehmensgründung und Finanzen zur Seite. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie via Online-Formular ein unverbindliches Erstgespräch!

Rehm Steuerberatungsgesellschaft mbH
© Dee karen - stock.adobe.com
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