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Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

OK

Energiepreispauschale für Minijobs und geringfügig Beschäftigte

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Minijobber mit Haupt- und Nebenjob

Minijobber sowie Krankengeld- und Elterngeldbezieher erhalten wie alle übrigen Erwerbstätigen die Energiepreispauschale. Da Minijobber im Regelfall mehrere Arbeitgeber haben, besteht ein Auszahlungsanspruch nur gegenüber jenem Arbeitgeber (Hauptarbeitgeber), dem die ELStAM Daten vorliegen. Es besteht insoweit kein Wahlrecht des Mitarbeiters, aus welchem Dienstverhältnis die Energiepreispauschale ausgezahlt werden soll. Ein Minijobber mit Haupt- und Nebenbeschäftigung darf nicht bestätigen, dass der Minijob das erste Dienstverhältnis ist. Macht der Minijobber falsche Angaben, um die Energiepreispauschale doppelt zu erhalten, greifen die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung.

Minijobber ohne Hauptbeschäftigung

Bei Minijobber ohne Hauptbeschäftigung erfolgt die Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Minijob-Arbeitgeber aber nur, wenn dieser ohnehin eine Lohnsteueranmeldung abgibt. Eine Auszahlungspflicht besteht beispielsweise nicht für Kleinst-Arbeitgeber, also solche, die ausschließlich Minijobber beschäftigen. Minijobber ohne Hauptarbeitgeber erhalten die Energiepreispauschale mit der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2022.

Weitere Informationen

Weitere Informationen sowie ein Erklärungsformular hält die Minijob-Zentrale unter https://magazin.minijob-zentrale.de/auch-minijobber-koennen-die-energiepreispauschale-erhalten/ bereit.

Stand: 30. August 2022

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Als Steuerberater in Lottstetten (Baden-Württemberg) verstehen wir uns als Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen (zb.: Senioren). Dabei unterstützen wir insbesondere Grenzgänger Deutschland/Schweiz und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen Steuern, Unternehmensgründung und Finanzen zur Seite. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie via Online-Formular ein unverbindliches Erstgespräch!

Rehm Steuerberatungsgesellschaft mbH
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