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Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

OK

Vorsteuer-Rückerstattungen für aus unternehmerischem Anlass getätigte Auslandsumsätze

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Vorsteuererstattungen

Deutsche Unternehmerinnen und Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich die für betriebliche Aufwendungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen. Anträge sind ausschließlich elektronisch im BZStOnline-Portal/BOP beim Bundeszentralamt für Steuern/BZSt zu stellen. Dem Antrag sind im Regelfall Belege beizufügen. Bei einem Vergütungszeitraum, welcher das Kalenderjahr ist, muss die beantragte Vergütung mindestens € 50,00 betragen.

Tankquittungen aus Österreich

Kein Recht auf Vorsteuererstattung haben deutsche Unternehmen bezüglich der in Österreich gezahlten Umsatzsteuer auf Benzinrechnungen. Nach den Ausführungen auf der Informationsseite des österreichischen Bundeskanzleramts sind Vorsteuererstattungen nur für solche Umsätze zulässig, für die auch ein österreichischer Unternehmer eine Vorsteuerrückerstattung erhalten würde (siehe: Vorsteuererstattungsverfahren „Welche Vorsteuern können erstattet werden?“ 1. Absatz. https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/umsaetze-mit-auslandsbezug-weitere-informationen/vorsteuererstattungsverfahren.html). Einen Vorsteuerabzug gibt es in Österreich nur für gewerbliche Personenbeförderungen oder für gewerbliche Vermietungen.

Stand: 27. August 2024

Bild: Eigens / stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Als Steuerberater in Lottstetten (Baden-Württemberg) verstehen wir uns als Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen (zb.: Senioren). Dabei unterstützen wir insbesondere Grenzgänger Deutschland/Schweiz und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen Steuern, Unternehmensgründung und Finanzen zur Seite. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie via Online-Formular ein unverbindliches Erstgespräch!

Rehm Steuerberatungsgesellschaft mbH
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